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für die erweiterung eines bestehenden gutshofs im münchner südosten werden die im Zuge der Erweiterungsmassnahme geforderten Ausgleichsmassnahmen nach §35 Baugesetzbuch als nutzbare erlebnislandschaften konzipiert. die komplexe genehmigung der hotel-erweiterung im landschaftsschutzgebiet wird in allen leistungsphasen naturschutzfachlich sowie gestalterisch bis zur Umsetzung begleitet.
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